Teilnahme- und Gebührenordnung (TGO) für die Volkshochschule der Gemeinde Raisdorf
§ 1 Geltung
Die TGO in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil des mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung geschlossenen Teilnahmevertrages. Die Kenntnisnahme wird mit der Anmeldung bestätigt.
§ 2 Teilnahmebeschränkungen
Die VHS Raisdorf kann für einzelne Veranstaltungen Beschränkungen festsetzen (z.B. Höchst-/Mindestteilnehmerzahl, Höchst-/Mindestalter, bestimmte Gruppen). Die Zulassung zu einzelnen Veranstaltungen kann in sachlich begründeten Fällen verwehrt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Im Übrigen geschieht die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
§ 3 Teilnahmegebühren
(1)Die Volkshochschule Raisdorf erhebt für die Benutzung ihrer Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme der von ihr durchgeführten Kurse Hörergebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(2) Das Entgelt je Doppelstunde (90 Min.) beträgt bei der Teilnahme von mindestens 8 Personen 3,00 €, bei Kleingruppen von 6 oder 7 Personen erhöht sich die Gebühr um 10% auf 3,30 €.
(3)Für Chormitglieder wird eine Gebühr von 30,00 € pro Semester fällig.
(4) Das Entgelt je Doppelstunde (90 Min.) für Kinderkurse beträgt 2,00 €.
§ 4 Sonstige Gebühren
Zusätzliche Gebühren (z.B. für Bücher, für Arbeits- und Verbrauchsmaterial, für die Benutzung von Geräten, für Sonderleistungen jeglicher Art) werden neben der Teilnahmegebühr erhoben. Sie werden im Semesterprogramm angekündigt.
§ 5 Entgelte für Einzelveranstaltungen
(1) Für Einzelveranstaltungen wird ein Entgelt nach der Höhe des Gesamtaufwandes dieser Veranstaltung erhoben.
(2)Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
(3) Für Studienfahrten und Studienreisen werden besondere kostendeckend kalkulierte Entgelte erhoben.
§ 6 Ermäßigungen
Kindern, Schülern (außer den in § 2,4 genannten Kursen), Studenten, Jugendlichen ohne Beschäftigungsverhältnis oder in der Ausbildung, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden, Beziehern von SGB II und SGB XII wird bei Vorlage entsprechender Ausweise eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Bei Kursen jeglicher Art kann der Vorstand in begründeten Einzelfällen von einer Gebühr absehen bzw. sie reduzieren.
§ 7 Fälligkeit der Gebühren und Zahlungsweise
Die Entgelte sind, mit Ausnahme der genannten Einzelveranstaltungen, mit der Anmeldung fällig und sind spätestens bis zum Veranstaltungstermin (Zahlungseingang) zu zahlen. Die Anmeldung zu Kursen ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr einschl. eventueller Materialkosten.
Umfasst ein Kurs weniger als 3 Veranstaltungen, so ist das Entgelt spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu zahlen (Zahlungseingang).
§ 8 Kündigung von Veranstaltungen / Erstattung von Gebühren
(1)Eine Kündigung von Veranstaltungen durch den Teilnehmer muss bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (als Datum gilt der Eingang der Kündigung) schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
(2) Bei Kündigung durch den Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn bleibt die Gesamtsumme der Kursgebühr fällig. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf.
(3) Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfalls von Dozenten oder anderer triftiger Gründe eine Veranstaltung vor Beginn absagen oder vor Beendigung abbrechen. Bei Absage eines Kurses durch die VHS werden gezahlte Gebühren, bei Abbruch überzahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Ausschluss von der Teilnahme
Die VHS Raisdorf kann Teilnehmer in sachlich begründeten Fällen, vor allem bei Störung des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Gebühren werden in diesem Fall nicht erstattet. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen.
§ 10 Benutzungsordnung
Der Teilnehmer erkennt die jeweils geltenden Hausordnungen genutzter Liegenschaften und Benutzungsordnungen genutzter Unterrichts- und Arbeitsräume an und verpflichtet sich, sie einzuhalten. Sie können bei der VHS eingesehen werden. Rauchen ist in allen Räumen und Gebäuden nicht gestattet.
§ 11 Haftung
Die VHS haftet bei Schadensfällen, Verlusten oder anderen Ereignissen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Versicherung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
Die Daten der VHS Raisdorf werden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön durch die Kreisvolkshochschule Plön verarbeitet. Die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist vertraglich sichergestellt.
§ 13 Inkrafttretung
Die Teilnahme und Gebührenordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif vom 10.2.1984 mit allen Änderungen außer Kraft.





Drucken
top